Praxisbeispiele

   

 

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Themengebiet: Standesamt

 

1. Häufig gestellte Fragen

 

Welche Möglichkeiten der Kooperation gibt es?

Folgende Möglichkeiten der Zusammenarbeit können relevant sein:

1. Bestellung eines Standesbeamten für verschiedene Standesamtsbezirke (nur unter bestimmten engen Kriterien möglich, vgl. Schreiben der Bayerischen oberen Standesamtsaufsichtsbehörde, AZ 205.2-2002-30/04, vom 14.09.2004)

2. Auslagerung von "Spezialfällen" (Probleme: Abgrenzung zum "Normalfall", Bürger wissen nicht, ob Spezialfall vorliegt, oft nur wenige Spezialisten vorhanden)

3. Zusammenlegung von Standesamtsbezirken

 

Warum ist eine Zusammenlegung von Standesämtern sinnvoll?

- Kostenersparnis durch Aufgabenverlagerung möglich

- Bürgermeister können weiterhin Trauungen vor Ort vornehmen

- Künftige Investitionen können geteilt werden

- Fallzahlen sind höher, somit steigt Spezialisierung und Effizienz der                  Vorgangsbearbeitung

- Beurkundungsfälle sind ein seltener Vorgang. Bis auf Trauungen sind alle weiteren klassischen Beurkundungen (Geburt, Tod) eher selten, da hier das Örtlichkeits-prinzip gilt

- Strenge rechtliche Vorgaben, die überall gleich gelten und somit unproblematisch ausgelagert werden können

- Am Beispiel einer VG kann man sehen, dass eine Zusammenlegung von Standesämtern funktionieren kann

- Gute Möglichkeit, den Bürgern die Bemühungen der Gemeinden zur Vorhaltung einer möglichst kostengünstigen Verwaltung darzustellen

- Fortbildungskosten können geteilt und reduziert werden

 

Welche Probleme können auftreten?

- mangelhafte/verspätete Information von Entscheidungsträgern

- unzureichende Information der Bürger

- Platzprobleme (Akten)

- Vertragliche Einigung bzgl. einer Standesamtsumlage

 

Wie setze ich eine Zusammenlegung organisatorisch und rechtlich um?

Unter Punkt 2 finden Sie ein Vorlagenpaket, an dem aus der Praxis aufgezeigt wird, wie man eine Zusammenlegung umsetzt

Wie hoch kann eine Standesamtsumlage sein?

- Die Höhe der Standesamtsumlage ist Verhandlungssache der einzelnen Gemeinden. Erfahrungswerte aus der Praxis liegen derzeit zwischen 1,5 - 3,0 € pro Einwohner

Kann der Bürgermeister weiter Trauungen vollziehen?

- Der Bürgermeister kann weiterhin Trauungen vor Ort vornehmen. Lediglich die Verwaltungsarbeit wird ausgelagert.

Was passiert, wenn die Digitalisierung der Personenstandsbücher vorgeschrieben wird?

- Eine Digitalisierung der Personenstandsbücher (ab 2007) ist mit hohen Kosten verbunden, da neben Hard- und Software auch Schulungen finanziert werden müssen. Die Erfassung der Altdaten ist aufwändig, so dass es wohl längere Übergangsfristen geben wird.

Was kostet eigentlich die Standesamtsverwaltung?

Um die tatsächlichen Kosten zu ermitteln, haben wir unter Punkt 2 eine Kostenermittlungstabelle mit Erläuterung zum Download bereitgestellt, mit der Sie in Ihrer Gemeinde die tatsächlichen Kosten ermitteln können.

Welche praktischen Erfahrungen zum Thema "Zusammenlegung von  Standesamtsbezirken" gibt es bereits?

Hier kann man u.a. den Landkreis Rhön-Grabfeld oder den Landkreis Dachau nennen.

      

2. Arbeitshilfen:

 

- Argumentationsgrundlagen für eine Zusammenlegung von Standesämtern

- Vertragsmuster für eine Zusammenlegung von Standesamtsbezirken (Komplettpaket bestehend aus: Ablaufbeschreibung, Übergabeprotokoll der Unterlagen, Widerruf der bisherigen Standesbeamten, Vereinbarung der Standesamtsumlage

- Beispielhafte und vereinfachte Kostenberechnung eines Standesamtes

- Kostenermittlungstabelle für Standesämter

- Erläuterung zur Kostenermittlungstabelle

- Muster zur Vereinbarung einer Standesamtsumlage

 

3. Fazit:  

Je kleiner eine Standesamtsverwaltung, desto höher die Kosten pro Fall.

Der gemeinsame Betrieb einer Standesamtsverwaltung ist rechtlich bereits möglich und spart allen Kooperationspartnern Kosten. Der Ablauf ist vergleichbar mit der Organisation bei einer Verwaltungsgemeinschaft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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