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Themengebiet: Standesamt
1. Häufig gestellte Fragen
Welche
Möglichkeiten der Kooperation gibt es?
Folgende Möglichkeiten der Zusammenarbeit können relevant
sein:
1. Bestellung eines Standesbeamten für verschiedene
Standesamtsbezirke (nur unter bestimmten engen Kriterien
möglich, vgl. Schreiben der Bayerischen oberen
Standesamtsaufsichtsbehörde, AZ 205.2-2002-30/04, vom
14.09.2004)
2. Auslagerung von "Spezialfällen" (Probleme: Abgrenzung zum
"Normalfall", Bürger wissen nicht, ob Spezialfall vorliegt, oft
nur wenige Spezialisten vorhanden)
3. Zusammenlegung von Standesamtsbezirken
Warum
ist eine Zusammenlegung von Standesämtern sinnvoll?
- Kostenersparnis durch Aufgabenverlagerung möglich
- Bürgermeister können weiterhin Trauungen vor Ort
vornehmen
- Künftige Investitionen können geteilt werden
- Fallzahlen sind höher, somit steigt Spezialisierung und
Effizienz der
Vorgangsbearbeitung
- Beurkundungsfälle sind ein seltener Vorgang. Bis auf Trauungen
sind alle weiteren klassischen Beurkundungen (Geburt, Tod) eher
selten, da hier das Örtlichkeits-prinzip gilt
- Strenge rechtliche Vorgaben, die überall gleich gelten und
somit unproblematisch ausgelagert werden können
- Am Beispiel einer VG kann man sehen, dass eine Zusammenlegung
von Standesämtern funktionieren kann
- Gute Möglichkeit, den Bürgern die Bemühungen der Gemeinden zur
Vorhaltung einer möglichst kostengünstigen Verwaltung
darzustellen
- Fortbildungskosten können geteilt und reduziert werden
Welche
Probleme können auftreten?
- mangelhafte/verspätete Information von
Entscheidungsträgern
- unzureichende Information der Bürger
- Platzprobleme (Akten)
- Vertragliche Einigung bzgl. einer Standesamtsumlage
Wie
setze ich eine Zusammenlegung organisatorisch und
rechtlich um?
Unter Punkt 2 finden Sie ein Vorlagenpaket, an dem aus der
Praxis aufgezeigt wird, wie man eine Zusammenlegung umsetzt
Wie
hoch kann eine Standesamtsumlage sein?
- Die Höhe der Standesamtsumlage ist Verhandlungssache
der einzelnen Gemeinden. Erfahrungswerte aus der Praxis liegen
derzeit zwischen 1,5 - 3,0 € pro Einwohner
Kann
der Bürgermeister weiter Trauungen vollziehen?
- Der Bürgermeister kann weiterhin Trauungen vor Ort
vornehmen. Lediglich die Verwaltungsarbeit wird ausgelagert.
Was
passiert, wenn die Digitalisierung der
Personenstandsbücher vorgeschrieben wird?
- Eine Digitalisierung der Personenstandsbücher (ab 2007) ist mit
hohen Kosten verbunden, da neben Hard- und Software auch
Schulungen finanziert werden müssen. Die Erfassung der Altdaten
ist aufwändig, so dass es wohl längere Übergangsfristen geben
wird.
Was
kostet eigentlich die Standesamtsverwaltung?
Um die tatsächlichen Kosten zu ermitteln, haben wir unter Punkt
2 eine Kostenermittlungstabelle mit Erläuterung zum Download
bereitgestellt, mit der Sie in Ihrer Gemeinde die tatsächlichen
Kosten ermitteln können.
Welche
praktischen Erfahrungen zum Thema "Zusammenlegung von
Standesamtsbezirken" gibt es bereits?
Hier kann man u.a. den Landkreis Rhön-Grabfeld oder den
Landkreis Dachau nennen.
2. Arbeitshilfen:
-
Argumentationsgrundlagen für eine Zusammenlegung von
Standesämtern
-
Vertragsmuster für eine Zusammenlegung von
Standesamtsbezirken (Komplettpaket bestehend aus:
Ablaufbeschreibung, Übergabeprotokoll der Unterlagen,
Widerruf der bisherigen Standesbeamten, Vereinbarung der
Standesamtsumlage
-
Beispielhafte
und vereinfachte Kostenberechnung eines Standesamtes
-
Kostenermittlungstabelle für Standesämter
- Erläuterung zur Kostenermittlungstabelle
-
Muster zur Vereinbarung einer Standesamtsumlage
3. Fazit:
Je
kleiner eine Standesamtsverwaltung, desto höher die
Kosten pro Fall.
Der
gemeinsame Betrieb einer Standesamtsverwaltung ist
rechtlich bereits möglich und spart allen
Kooperationspartnern Kosten. Der Ablauf ist vergleichbar
mit der Organisation bei einer Verwaltungsgemeinschaft.
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