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Themengebiet: Personal und Personalverwaltung
Ausbildung
Viele Kommunen sehen sich angesichts der maroden Haushalte
nicht in der Lage, jungen Menschen Ausbildungsplätze anzubieten.
Da auch die Kommunen wie Wirtschaftsbetriebe ihren Beitrag zum
Angebot von Ausbildungsplätzen bringen sollten, ist die
Überlegung der gemeinsamen Ausbildung und eventuell der späteren
gemeinsamen Beschäftigung eines Arbeitnehmers bei
Nachbargemeinden eine Möglichkeit, die ohne größere Belastung
der einzelnen Kommune umgesetzt werden kann.
Ein weiterer Aspekt, der in der Ausbildung oft nicht beachtet
wird, ist die Schaffung einer möglichst breiten Praxiserfahrung
der Auszubildenden. Diese ist im Rahmen interkommunaler
Zusammenarbeit leicht und effektiv zu realisieren, wenn
Auszubildende Praktika nicht nur in der Heimatgemeinde, sondern
auch in Nachbarverwaltungen ableisten. Die Mitarbeiter erhalten
somit eine breitere Sicht und können Vorteile anderer
Verwaltungen bei der Heimatgemeinde mit einbringen. Das
frühzeitige Knüpfen von Kontakten ist für eine schnelle
Einarbeitung sehr wichtig und wird dadurch gefördert.
Fortbildung
Da
Fortbildung immer wichtiger wird und gleichzeitig immer weniger
Finanzmittel bereitgestellt werden, besteht die Gefahr, dass nur
noch ein Teil der Mitarbeiter in Verwaltungen regelmäßig
fortgebildet werden kann.
Um diese
Misere abzumildern, gibt es mehrere Möglichkeiten, Fortbildungen
zeit- und kostengünstiger zu realisieren
1. Inhouse Schulungen durch Externe
Viele Anbieter von
Schulungen bieten heute an, die Schulung vor Ort als
Inhouse-Schulung durchzuführen. Die Vorteile, eine Schulung
gemeinsam vor Ort bei einer Gemeinde zu organisieren liegen auf
der Hand:
- Keine
Übernachtungs-Fahrtkosten
- Zeitersparnis für die
Mitarbeiter (wichtig v.a. für Teilzeitkräfte)
- Kostenaufteilung unter
mehreren Gemeinden
- Kennenlernen und
Kontaktknüpfen der Sachbearbeiter benachbarter Kommunen
- Erfahrungsaustausch mit
Kollegen aus der selben Region
- Fortbildungsbudget kommt
mehr Mitarbeitern zugute
Da für die meisten
Schulungen die Technik durch die Dozenten gestellt wird (z.B.
Beamer) ist eine Inhouse Schulung auch relativ einfach zu
organisieren.
2. Inhouse Schulungen durch Mitarbeiter
Eine andere Variante ist die
Inhouse-Schulung durch qualifizierte Mitarbeiter. Hierbei kann
die der Multiplikatoreffekt genutzt werden. So können sich
Mitarbeiter benachbarter Kommunen spezialisieren und ihr Wissen
an die Nachbarn weitergeben. Erfahrungsaustausch wird dadurch
verstärkt.
Gemeinsame Beschäftigung von Arbeitnehmern
Vor allem kleine Gemeinden haben oft das Problem, für
Spezialbereiche (Bauhof, Kläranlage, usw.) geeignetes Personal
zu finden, welches auch ausgelastet ist. Hier bietet sich
eventuell die Möglichkeit der gemeinsamen Beschäftigung eines
Arbeitnehmers. Untenstehend finden Sie eine Mustervereinbarung
von 2 Gemeinden, welche miteinander einen Bauhofmitarbeiter
eingestellt haben.
Kooperation in der Personalverwaltung
Auch hier können hauptsächlich kleine Gemeinden durch Kooperation mit
Nachbarn auf diesem Gebiet Kosten sparen und Personalkapazitäten
anderweitig nutzen.
Hier kann auf Personal mit Spezialkenntnissen, Hard- und
Software verzichtet werden. Die Führung der Personalakten und
Personalentscheidungen verbleiben bei der Gemeinde, lediglich
die Verwaltungsarbeit wird ausgelagert.
Aktuelles Beispiel ist die Vereinbarung der Stadt Cham mit der
Gemeinde Arnschwang, welche unter dem Punkt:
Praxisbeispiele-Einzelthemen näher erläutert wird.
Arbeitshilfen (zum Speichern: rechte Maustaste: Ziel
speichern unter)
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Vereinbarung zur gemeinsamen Beschäftigung eines
Bauhofmitarbeiters
- Beschäftigung eines
Archivpflegers für 3 Gemeinden
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Durchführungsvereinbarung Lohn- und Gehaltsabrechnung
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Kostenkalkulationstabelle für die Übernahme der Lohn- und
Gehaltsabrechnung
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Kostenberechnungstabelle (Grundbetrag in Abhängigkeit von der
Einwohnerzahl und Stundenaufwand) für die gemeinsame
Beschäftigung von Personal
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