Praxisbeispiele

   

 

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Themengebiet: Personal und Personalverwaltung

 

Ausbildung

Viele Kommunen sehen sich angesichts der maroden Haushalte nicht in der Lage, jungen Menschen Ausbildungsplätze anzubieten. Da auch die Kommunen wie Wirtschaftsbetriebe ihren Beitrag zum Angebot von Ausbildungsplätzen bringen sollten, ist die Überlegung der gemeinsamen Ausbildung und eventuell der späteren gemeinsamen Beschäftigung eines Arbeitnehmers bei Nachbargemeinden eine Möglichkeit, die ohne größere Belastung der einzelnen Kommune umgesetzt werden kann.

Ein weiterer Aspekt, der in der Ausbildung oft nicht beachtet wird, ist die Schaffung einer möglichst breiten Praxiserfahrung der Auszubildenden. Diese ist im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit leicht und effektiv zu realisieren, wenn Auszubildende Praktika nicht nur in der Heimatgemeinde, sondern auch in Nachbarverwaltungen ableisten. Die Mitarbeiter erhalten somit eine breitere Sicht und können Vorteile anderer Verwaltungen bei der Heimatgemeinde mit einbringen. Das frühzeitige Knüpfen von Kontakten ist für eine schnelle Einarbeitung sehr wichtig und wird dadurch gefördert.

 

Fortbildung

Da Fortbildung immer wichtiger wird und gleichzeitig immer weniger Finanzmittel bereitgestellt werden, besteht die Gefahr, dass nur noch ein Teil der Mitarbeiter in Verwaltungen regelmäßig fortgebildet werden kann.

Um diese Misere abzumildern, gibt es mehrere Möglichkeiten, Fortbildungen zeit- und kostengünstiger zu realisieren 

1. Inhouse Schulungen durch Externe

Viele Anbieter von Schulungen bieten heute an, die Schulung vor Ort als Inhouse-Schulung durchzuführen. Die Vorteile, eine Schulung gemeinsam vor Ort bei einer Gemeinde zu organisieren liegen auf der Hand:

- Keine Übernachtungs-Fahrtkosten

- Zeitersparnis für die Mitarbeiter (wichtig v.a. für Teilzeitkräfte)

- Kostenaufteilung unter mehreren Gemeinden

- Kennenlernen und Kontaktknüpfen der Sachbearbeiter benachbarter Kommunen

- Erfahrungsaustausch mit Kollegen aus der selben Region

- Fortbildungsbudget kommt mehr Mitarbeitern zugute

Da für die meisten Schulungen die Technik durch die Dozenten gestellt wird (z.B. Beamer) ist eine Inhouse Schulung auch relativ einfach zu organisieren.

 

2. Inhouse Schulungen durch Mitarbeiter

Eine andere Variante ist die Inhouse-Schulung durch qualifizierte Mitarbeiter. Hierbei kann die der Multiplikatoreffekt genutzt werden. So können sich Mitarbeiter benachbarter Kommunen spezialisieren und ihr Wissen an die Nachbarn weitergeben. Erfahrungsaustausch wird dadurch verstärkt.

 

Gemeinsame Beschäftigung von Arbeitnehmern

Vor allem kleine Gemeinden haben oft das Problem, für Spezialbereiche (Bauhof, Kläranlage, usw.) geeignetes Personal zu finden, welches auch ausgelastet ist. Hier bietet sich eventuell die Möglichkeit der gemeinsamen Beschäftigung eines Arbeitnehmers. Untenstehend finden Sie eine Mustervereinbarung von 2 Gemeinden, welche miteinander einen Bauhofmitarbeiter eingestellt haben.

 

Kooperation in der Personalverwaltung

Auch hier können hauptsächlich kleine Gemeinden durch Kooperation mit Nachbarn auf diesem Gebiet Kosten sparen und Personalkapazitäten anderweitig nutzen.
Hier kann auf Personal mit Spezialkenntnissen, Hard- und Software verzichtet werden. Die Führung der Personalakten und Personalentscheidungen verbleiben bei der Gemeinde, lediglich die Verwaltungsarbeit wird ausgelagert.


Aktuelles Beispiel ist die Vereinbarung der Stadt Cham mit der Gemeinde Arnschwang, welche unter dem Punkt: Praxisbeispiele-Einzelthemen näher erläutert wird.

 

 

Arbeitshilfen (zum Speichern: rechte Maustaste: Ziel speichern unter)

- Vereinbarung zur gemeinsamen Beschäftigung eines Bauhofmitarbeiters

- Beschäftigung eines Archivpflegers für 3 Gemeinden

- Durchführungsvereinbarung Lohn- und Gehaltsabrechnung

- Kostenkalkulationstabelle für die Übernahme der Lohn- und Gehaltsabrechnung

- Kostenberechnungstabelle (Grundbetrag in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl und Stundenaufwand) für die gemeinsame Beschäftigung von Personal

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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