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Themengebiet: E-Government
Häufig gestellte Fragen
1. Was ist E-Government und was sind die Vorteile?
E-Government umfasst mehr als bloße Datenverarbeitung oder
Bürokommunikation oder allgemein den Einsatz neuer Techniken.
E-Government meint aber auch mehr als die Neugestaltung interner
Verwaltungsprozesse mit Hilfe dieser Techniken. Vielmehr müssen
diese Prozesse über die Grenzen der Amtsmauern hinaus
effizient, durchgängig und medienbruchfrei
modelliert werden. Es wäre auch zu wenig, nur die
Internet-Homepage neu zu gestalten und den Bürgerservice durch
das Angebot von elektronischen Formularen zu verbessern. Auch
die Einführung der elektronischen Signatur ist nur ein Teil des
umfassenden Themenfeldes.
Vorteile:
- Kosten und Zeitersparnis
(mittelfristig)
- Beschleunigung v.a. von
Verfahren, bei denen mehrere Behörden beteiligt sind
- Besserer Bürgerservice,
da zu jeder Zeit Zugang zu Dienstleistungen besteht und
Informationen zu Verfahren bzw. Verfahrensstand abgerufen werden
können
- Einmalige Datenerfassung
und dann weitgehend papierloser Datenfluss
2. Brauchen wir E-Government überhaupt - will der Bürger
E-Government?
Umfragen haben gezeigt, dass die Nutzung von
Verwaltungsleistungen über das Internet, unabhängig von
Behördenöffnungszeiten für 50 % der Bürger sehr wichtig ist. Da
schon in vielen Haushalten PC und Internetzugang
selbstverständlich sind, ist bereits jetzt eine rege Nutzung zu
erwarten, wenn die Bedienung einfach und zeitsparend ist.
3. Wie kann der Bürger künftig Verwaltungsdienstleistungen
abrufen?
Die
Vernetzung von Landratsamt und Gemeinden zu kommunalen
Behördennetzen ermöglicht die Einrichtung von
Bürgerbüros bei den Gemeindeverwaltungen. Von dort aus
können Bürger Dienstleistungen des Landratsamtes, der Gemeinde,
aber auch z. B. der VHS oder anderer Behörden in Stadt u.
Landkreises abrufen. Dazu ist die personelle Unterstützung durch
ausgebildetes Personal der Gemeinde-verwaltung möglich.
Für Nutzer
ohne PC ermöglichen PC-Terminals (wie bei den Banken)
Zugang zu den Online-Dienstleistungen.
Schritt1:
Bürger holt sich Informationen zum Verfahren (Verfahrensablauf,
Dauer, Kosten, erforderliche Unterlagen) und zum Ansprechpartner
über den Behörden-wegweiser
Schritt 2:
Bürger stellt den Antrag über den PC mit Online-Formularen
und kann Anlagen über Scanner dem Antrag hinzufügen und per Mail
automatisch an den zuständigen Sachbearbeiter versenden
4. Welche Probleme sind zu erwarten, wenn Kommunen und
Landkreise bzgl. E-Government nicht zusammenarbeiten?
Die Bürger möchten möglichst alle Informationen der
Verwaltung schnell, einfach und zentral an einer Stelle abrufen
können. Dabei wird die Gemeinde als Vor-Ort-Verwaltung erste
Anlaufstelle sein. Findet eine Zusammenarbeit mit dem
Landratsamt bzw. den anderen Kommunen nicht statt, so erfolgt
der erste Bruch bereits bei der Weitergabe der Daten. Da der
Bürger die Verwaltung als großen Komplex ansieht, ist es für ihn
unerheblich wo er seine Dienstleistung bekommt, Hauptsache
schnell und unkompliziert. Da es sehr oft vorkommt, dass Anträge
in der Gemeinde gestellt werden, die Bearbeitung aber bei
Landratsamt oder anderen übergeordneten Behörden erfolgt, ist
ein durchgängiger Behördenwegweiser, ein intelligentes
Formularsystem und eine Vernetzung der verschiedenen
Software-produkte der Gemeinden mit den Programmen der
übergeordneten Behörden unabdingbar für einen guten und
zukunftsfähigen Bürgerservice.
6. Was muss man bei der Beschaffung neuer Software als
Gemeinde beachten?
Häufig läuft Softwarebeschaffung bei Gemeinden so ab, dass
verschiedene Vertreter von Firmen ihre Produkte vorstellen und
je nach Bedarf diese Produkte auch schnell gekauft werden. Oft
wird nur eine Vorführung gemacht, bei der alles wunderbar
funktioniert. Viele Gemeinden verzichten auf eine
Teststellung, d.h. eine Installation und Test der
Software vor Ort. Wird dann noch mit kräftigen Rabatten
geworben, ist oft vorschnell eine Kaufentscheidung gefasst.
Wartungskosten, Updatekosten, Kosten für Anbindung an andere
Verfahren, Schulung der Mitarbeiter, usw. werden teilweise extra
berechnet, so dass manche Software bei genauer Berechnung unter
dem Strich erheblich teuer wird. Weitere Schwierigkeiten
ergeben sich, wenn Firmen vom Markt verschwinden und/oder ihre
Produkte einstellen. Eine Übernahme der Daten in andere
Verfahren ist zeit - und kostenaufwändig und im Vergleich zur
Datenqualität ist eine Neuerfassung oft die bessere Alternative.
In den nächsten Jahren beginnt in der Verwaltung der Prozess
der Digitalisierung der externen Verwaltungsabläufe, also
der Vorgänge die der Bürger "hautnah" mitbekommt. Spätestens
hier werden Kommunen und Landkreise Zeit und Geld sparen,
die sich in Kommunalen Behördennetzen organisiert haben
und möglichst homogene Softwarestrukturen (nicht zwangsläufig
von ein und demselben Hersteller!) schaffen bzw. geschaffen
haben.
Da viele Firmen bemerkt haben, dass im Bereich der
öffentlichen Verwaltung enorme Umsätze im Bereich EDV/E-Government
möglich sind, gibt es eine vor Jahren noch nicht denkbare
Vielzahl von Firmen und Produkten, so dass eine Übersicht und
Bewertung ohne qualifiziertes EDV- und Verwaltungspersonal
nahezu nicht mehr möglich ist.
Deshalb ist eine Besprechung, v.a. mit den Fachstellen
übergeordneter Behörden dringend anzuraten, damit man nicht auf
das "falsche Pferd setzt" und Kosten und Arbeitszeit verliert.
7. Welche Modelle der Zusammenarbeit im Bereich EDV/E-Government
gibt es?
Unter den verschiedenen Möglichkeiten werden 2 Beispiele
dargestellt
1. Organisation von Gemeinden in einem Zweckverband
2. Organisation von Gemeinden in einem Kommunalen
Behördennetz mit dem Landratsamt als LSC (Landkreis
Service Center)
8. Wann kann mit einer digitalen Signatur und einem
papierfreien Bürgerservice gerechnet werden?
Diese Fragen können zwar derzeit noch nicht abschließend
behandelt werden. Die Abbildung von Verwaltungsprozessen ist ein
enormer Arbeitsaufwand und wird auch in Zukunft wegen
Gesetzänderungen nicht weniger. Eine digitale Signatur wäre
technisch bereits möglich. Da sich aber noch kein Standard
herauskristallisiert hat und eventuell Investitionen durch den
Bürger bevorstehen (Chip-Kartenleser, digitaler
Fingerabdruckscanner) wird eine kurzfristige Einführung auch in
der Verwaltung nicht möglich sein.
Arbeitshilfen
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Fazit
Heute zweifelt kaum noch jemand am Siegeszug der EDV im
Bereich der Verwaltung. Die Nutzung der EDV als
Kommunikationsmedium Bürger - Verwaltung wird mit den "neuen Nutzern" (Kinder,
Jugendliche), die selbstverständlich mit dem Internet
aufwachsen, in den nächsten Jahren enorm zunehmen.
Da die
technischen und kostenmäßigen Anforderungen schon heute sehr
hoch sind, ist eine enge Zusammenarbeit der Behörden im
Bereich EDV unabdingbar.
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